Rechtsprechung
   LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,77679
LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08 (https://dejure.org/2009,77679)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09.02.2009 - 259 Js 29812/08 (https://dejure.org/2009,77679)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 259 Js 29812/08 (https://dejure.org/2009,77679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,77679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
    Deshalb verpflichtet der Richtervorbehalt aus Art. 13 Abs. 2 GG die Länder insoweit dazu, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters bei Tage Sorge zu tragen (BVerfG NJW 2007, 1444).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NJW 2007, 1345).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
    Dieser Zeitraum hätte für eine mündliche Anordnung durch den Richter grundsätzlich ausgereicht (siehe auch OLG Hamm a.a.O. und OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, wonach im Idealfall schon eine viertel Stunde ausreichen kann).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
    In solchen Fällen muss zunächst die Herbeiführung einer richterlichen Anordnung versucht (es sei denn, der Beweisverlust wäre auch schon durch eine so geringfügige Verzögerung zu gewärtigen) und der Versuch in den Akten dokumentiert werden (OLG Hamm NJW 2009, 242).
  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
    Zwar kann die richterliche Überzeugung von einer Trunkenheitsfahrt sich bei Fehlen oder Unverwertbarkeit einer Blutprobe auch aus anderen Beweismitteln ergeben (LG Berlin DAR 2008, 534; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 316 Rdn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht